|
|
|

Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises, soweit er keinen geringeren Schaden beweisen kann. Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Für Bauarbeiten oder Straßenbauarbeiten sowie sonstige Belästigungen oder Störungen, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat, kann dieser nicht in Haftung genommen werden. Er haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht jedoch für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Ferienhauses. Schadensansprüche sind ausgeschlossen.
9. Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, so müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermittler angezeigt werden. Etwaige Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden und damit die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. Eine Minderung für den Zeitraum bis zur Mängelanzeige ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Mängelanzeige ist die Minderung ebenfalls ausgeschlossen. Sofern keine sofortige Abhilfe möglich ist, kann eine Minderung vereinbart werden.
10. Kraftfahrzeuge, Fahrräder u. ä. können auf dem Grundstück auf eigene Gefahr geparkt werden.
11. Die Kurtaxe ist lt. Satzung der Gemeinde Zingst bei Ankunft im Voraus zu zahlen.
12. Der Ferienservice Prerow ist bevollmächtigt im Namen des Eigentümers diesen Vertrag auszufertigen. Er tritt nur als Vermittler der Ferienunterkunft auf.
13. Der Mieter ist verpflichtet eine verbindliche und vollständige Gästeliste für das gemietete Objekt mit dem Vertrag zu übermitteln.
|
|
|
|